In Kooperationen zwischen Theatern, Festivals und Compagnien entstehen immer wieder Missverständnisse, wenn es darum geht, die Rollen und Leistungen der Partner zu definieren und zu verhandeln. Insbesondere der Begriff der «Koproduktion» wird inzwischen für alle möglichen Arten von Partnerschaften verwendet. Dies führt zu einer zunehmenden Entwertung dieser wichtigen Kooperationsform und der mit ihr verbundenen Leistungen.
1. Kooperierende Strukturen
PRODUKTIONSSTRUKTUR: Juristische Person (meist eine Compagnie oder ein Theater), welche eigenverantwortlich Tanz- oder Theaterproduktionen realisiert. Sie besitzt die Rechte an der Produktion, ist zuständig für deren Finanzierung und übernimmt die Verantwortung als Arbeit- und Auftraggeberin für die Mitarbeitenden. Sie koordiniert die notwendigen personellen und materiellen Ressourcen und muss dabei stets zwischen den ökonomischen und künstlerischen Bedingungen abwägen, damit das Projekt umgesetzt werden kann. Sie übernimmt meist auch die Koordination der Auswertung der Produktion (Aufführungen, Diffusion) und kümmert sich um die Löhne, Honorare und sonstige Entschädigungen an die Mitarbeitenden sowie um die Aufbewahrung und Instandhaltung der Kostüme, des Bühnenbilds und der Requisiten.
ORGANISATIONSSTRUKTUR: Juristische Person (meist ein Theater oder ein Festival), welche eine Tanz- oder Theaterproduktion einlädt, um diese vor einem Publikum aufzuführen. Sie übernimmt sämtliche Kosten für die Durchführung der Aufführungen und bietet dafür einen geeigneten Ort, die notwendige Infrastruktur und Technik. Darüber hinaus ist sie für Urheberrechtsabgaben verantwortlich und stellt das notwendige eigene Personal für die technischen Betreuung (Auf- und Abbau, Ton, Licht etc.), für die Sicherheit und Betreuung des Publikums, den Ticketverkauf sowie für die Kommunikation und Bewerbung der Aufführungen.
BEAUFTRAGTE PRODUKTIONSSTRUKTUR: Produktionsstruktur, die von einer oder mehreren Organisationsstrukturen (meist Theater oder Festivals) im Rahmen einer Koproduktion (vgl. «Koproduktion») beauftragt wird, in deren Namen eine Tanz- oder Theaterproduktion zu realisieren. Sie übernimmt die Organisation der Produktion sowie die rechtliche und finanzielle Verantwortung im Rahmen der Vereinbarung mit den anderen an der Koproduktion beteiligten Strukturen.
2. Formen der Kooperation
KOPRODUKTION: Eine Koproduktion wird zwischen einer Produktionsstruktur und einer oder mehrerer Organisationsstrukturen vereinbart, die finanzielle, technische und personelle Ressourcen zusammenlegen, um gemeinsam ein Stück zu produzieren. Die finanziellen Leistungen der an der Koproduktion beteiligten Organisationsstrukturen müssen höher sein, als der Verkaufspreis der Aufführungen, so dass damit ein Teil der Produktionskosten gedeckt werden kann. Zum finanziellen Koproduktionsbeitrag können weitere personelle oder Sachleistungen hinzukommen. Für die Koproduktion und die Aufführungen sind zwei separate Verträge abzuschliessen.
PREACHAT: Als «Préachat» (Vorkauf) bezeichnet man den Kauf von einer oder mehrerer Aufführungen, bevor die Tanz- oder Theaterproduktion produziert wurde. Für die Organisationsstruktur stellt der Préachat ein künstlerisches und finanzielles Risiko dar und sollte daher als Vertrauensvorschuss gegenüber der Produktionsstruktur wertgeschätzt werden. Die Bezeichnung der Organisationsstruktur als «Partner», z.B. in allen Kommunikationsmitteln, ist daher angemessen (vgl. «Partnerschaft»).
PARTNERSCHAFT: Als «Partner» wird eine Organisationsstruktur bezeichnet, die eine Produktionsstruktur aktiv bei der Recherche, Produktion oder Diffusion unterstützt. Die damit verbundenen Leistungen können vielfältig sein: technische oder dramaturgische Begleitung, Bereitstellung von Proberäumlichkeiten, Unterstützung beim Fundraising, Kommunikation und Medienarbeit, bei der Diffusion und Vernetzung etc. Privilegierte Formen der Partnerschaft stellen insbesondere «Préachat» und «Residenz» dar.
RESIDENZ: Im Rahmen einer Residenz stellt eine Organisationsstruktur einer Produktionsstruktur während einem sinnvollen Zeitraum kostenlos einen geeigneten Arbeitsraum sowie Unterkünfte und Verpflegung, insbesondere für auswärtige Gäste, zur Verfügung. Zusätzlich können Probezeit auf der Bühne, technische und/oder dramaturgische Unterstützung gewährt werden.
ARTIST/S IN RESIDENCE | ASSOCIATED ARTIST/S: Kunstschaffende oder Compagnie, die von einer Organisationsstruktur dazu eingeladen werden, während eines bestimmten Zeitraums aktiv am Leben des Theaters oder Festivals teilzunehmen und dieses mitzugestalten. Während sie die Organisationsstruktur konzeptuell, künstlerisch und/oder durch ihre regelmässige Präsenz bereichern, unterstützt diese sie in ihrer künstlerischen Entwicklung und steht als Koproduzentin von Neuproduktionen fest. Der/die Kunstschaffende oder Compagnie kann z.B. bei Teamsitzungen, bei der Programmgestaltung oder Vermittlung eingebunden werden.
3. Finanzielle Leistungen
VERKAUFSPREIS (für eine oder mehrere Aufführungen; frz. «PRIX DE CESSION»): Der Verkaufspreis muss mindestens sämtliche Kosten decken, die seitens der Produktionsstruktur anfallen, um die Aufführungen durchführen zu können. Er wird durch die Produktionsstruktur festgelegt und kann eine mehr oder weniger hohe Gewinnspanne enthalten, welche die gesamte oder teilweise Rückfinanzierung von Wiederaufnahme-, Betriebs- oder Produktionskosten erlaubt.
KAUFVERTRAG (für eine oder mehrere Aufführungen; frz. «CONTRAT DE CESSION»): Vertrag zwischen einer Organisationsstruktur (Käufer) und einer Produktionsstruktur (Verkäufer), welche die Leistungen der beiden Partner regelt: Zusätzlich zum Verkaufspreis übernimmt der Käufer in der Regel Reise-, Transportkosten, Per Diems, Unterbringungskosten sowie die Abgeltung von Urheberrechten. Ausserdem regelt der Kaufvertrag die notwendigen technischen Rahmenbedingungen (Technical Rider).
GAGE: Die Gage ist der gebräuchliche Begriff für die Entlohnung des an einer Tanz- oder Theaterproduktion resp. ihrer Aufführungen beteiligten Personals. In der Schweiz hat dieser Begriff keine gesetzliche Grundlage: Es handelt sich entweder um Löhne (inkl. Sozialabgaben) oder um Honorare für Mitarbeitende, die selbstständig erwerbstätig sind. Dieser Begriff wird im Rahmen von Verhandlungen häufig mit dem «Verkaufspreis» für eine oder mehrere Aufführungen verwechselt, der jedoch noch weitere notwendige Kosten seitens der Produktionsstruktur beinhaltet (vgl. «Verkaufspreis»).
«COÛT PLATEAU»: Im Deutschen wird dieser Begriff nicht verwendet. Im Französischen bezeichnet er ausschliesslich die Kosten, die mit der Aufführung auf der Bühne verbunden sind, d.h. die Summe der Aufführungsgagen der Künstlerinnen und Techniker sowie ggf. die Kosten für Verbrauchsmaterial. Nicht enthalten sind jedoch die Kosten für die Produktion und Diffusion, Wiederaufnahmekosten oder Transport- und Reisekosten etc.